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"PO 2022": Für Studienanfänger*innen im B.A. gymnasiales Lehramt Geschichte treten zum Wintersemester 22/23 Reformen an der Prüfungsordnung in Kraft

24. August 2022

[Bild: Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay]

Zum Wintersemester 2022/2023 wurden einige moderate Anpassungen (Reformen) an der Prüfungsordnung des B.A. gymnasiales Lehramt Geschichte von 2015 (= PO 2015) vorgenommen. Für Studienanfänger*innen, die ab dem Wintersemester 2022/23 neu mit dem Lehramtsstudium beginnen, gilt die reformierte ("neue") Prüfungsordnung von 2022 (= PO 2022). Für die älteren Studierenden gilt bis zum 30. September 2026 weiterhin die Prüfungsordnung von 2015*.

Was ist das wesentlich Neue an der Prüfungsordnung des B.A. gymnasiales Lehramt Geschichte 2022 (gegenüber der PO 2015)?

  • Das Basismodul „Methode und Theorie“ wird um einen Teil „Propädeutik“ erweitert (jetzt 9 statt bisher 6 LP) und auf zwei Semester gestreckt. Das Modul heißt jetzt „Propädeutik und Methodik“.
    Im besonders flexibel angelegten Propädeutikteil können aus dem Angebot des Geisteswissenschaftlichen Propädeutikums nun auch geschichtswissenschaftliche Teile des Vorkurses aus der Zeit vor dem Vorlesungsbeginn angerechnet werden.
  • Nach der neuen Prüfungsordnung kann das Proseminar Methode und Theorie kein Teil der Orientierungsprüfung mehr sein. Nur noch zwei der drei Epochen-Proseminare in Alter, Mittlerer und Neuerer Geschichte müssen bestanden sein, um auch die Orientierungsprüfung erfolgreich bestanden zu haben.
  • Im Kernwahlpflichtbereich "Geschichtswissenschaft in der Praxis" ändert sich die Prüfungsreihenfolge: Die Modulprüfung findet im Rahmen der Übung statt, die unbenotete Studienleistung wird im Rahmen der Exkursion erbracht.
  • Die bisherigen drei Erweiterungsmodule „Antike“, „Mittelalter“ und „Neuzeit“ (= jeweils 9 LP) der alten Prüfungsordnung mit zusammen 3 Hauptseminaren und 3 Übungen werden durch zwei neue Erweiterungsmodule (= jeweils 12 LP) ersetzt: „Ältere Epochen“ (in dem aus Veranstaltungen zur Antike oder zum Mittelalter ausgewählt werden kann) und „Neuzeit“ mit zusammen 2 Hauptseminaren, 2 Vorlesungen und 2 Übungen. Dadurch entfällt eine benotete Prüfung. An ihre Stelle tritt eine zusätzliche unbenotete Studienleistung.

Die Details dieser News finden Sie rechtssicher im Text der neuen Prüfungsordnung (Amtliche Bekanntmachung Nr. 41/2022 der Universität Stuttgart).

 

* Ausnahmen sind ältere Studierende, die bis zum 31.10.2022 freiwillig die Prüfungsordnung gewechselt haben. Ausnahmen kann es außerdem bei einem Studiengang- oder Hochschulwechsel geben.      

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