Anmeldefrist für M.Ed.-Abschlussarbeiten, die von Prof. Dr. Holtz betreut werden, bei Beginn des Referendariats im Januar des Folgejahres: jew. 15. Mai
7. Oktober 2025
[Bild: Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay]
Anmeldefrist für M.Ed.-Abschlussarbeiten, die von Prof. Dr. Holtz betreut werden, bei Beginn des Referendariats im Januar des Folgejahres: jew. spätestens 15. Mai
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Rahmenbedingungen fürs Referendariat geändert, so dass M.Ed.-Zeugnis und -Urkunde spätestens zum jew. 31. März vorgelegt werden müssen, damit das im Januar bereits begonnene Referendariat fortgeführt werden darf.
Für M.Ed.-Abschlußarbeiten, die von Prof. Dr. Holtz betreut werden, gilt bei Beginn des Referendariats im Januar des Folgejahres deshalb ab sofort eine Anmeldefrist: spätestens zum jew. 15. Mai müssen die Arbeiten angemeldet sein.
Nur wenn M.Ed.-Abschlussarbeiten spätestens Mitte Mai angemeldet und damit spätestens im November abgegeben sind, können Beguachtungen und Benotungen so rechtzeitig durchgeführt werden, dass die Ausfertigung und Zustellung der Abschlussdokumente bis Ende März sichergestellt ist.