Studium und Lehre

Abt. Unternehmensgeschichte

Informationen, Handreichungen, Leitfäden, Links

Handreichungen

Grundlegende Informationen zum Studium am Historischen Institut sowie Links zu Formularen und universitären Einrichtungen finden Sie auf der Homepage des Historischen Instituts https://www.hi.uni-stuttgart.de/
und unter https://www.student.uni-stuttgart.de

Antiplagiatserklärung (Stand Juli 2024)

Einwilligung_Homepage_UG

 

 

Für Hausarbeiten aus dem Wintersemester 2023/2024, die schon begonnen wurden, kann noch die alte "Antiplagiatserklärung" vom 14.03.2023 verwendet werden. Antiplagiatserklärung 2023 barrierefrei ohne Meta-Daten

In allen übrigen Fällen ist die neue "Antiplagiatserklärung mit Fragenkatalog zur Eigenreflexion" vom Juli 2024 zu verwenden. Antiplagiatserklärung 2024 mit Fragenkatalog Eigenreflexion

Vorbemerkung
Die folgenden Hinweise sind als Hilfestellung gedacht. Es handelt sich nicht um zwingende Vorgaben, sondern um Orientierungsinstrumente, die u.a. transparent machen sollen, was von schriftlichen Hausarbeiten in der Abteilung Unternehmensgeschichte grundsätzlich erwartet und worauf bei ihrer Beurteilung Wert gelegt wird.

Die einzelnen Dokumente der Zusammenstellung sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Verlauf der letzten Jahre entstanden. Sie wurden im Sommersemester 2021 zusammengeführt, geprüft und partiell ergänzt.

Im Einzelnen handelte es sich um:
1. Formale Hinweise für die Gestaltung von Hausarbeiten
2. Beurteilungskriterien und ihre Spezifikation (dient auch als Grundlage für Hausarbeitsgutachten)
3. Allgemeine Bewertungsmaßstäbe für schriftliche und mündliche Leistungen

1. Formale Hinweise für die Gestaltung von Hausarbeiten
Zielsetzung und Grundsätze
Schriftliche Hausarbeiten dienen dazu, wissenschaftliches Argumentieren und die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten einzuüben. Die eigenständige Leistung besteht darin, die einschlägige Literatur bzw. Quellen zu ermitteln, die für das jeweilige Thema wichtigen Informationen und Interpretationen heranzuziehen und zu gewichten, die Sachverhalte auf dieser Grundlage schlüssig zu gliedern, zutreffend darzustellen, zu analysieren und zu interpretieren sowie nach Möglichkeit Forschungskontroversen herauszuarbeiten und ein eigenes, fundiertes Urteil abzugeben. Die Hausarbeit ist so einzurichten, als ob der Leser keine speziellen Informationen besäße. Sie muss den Sachverhalt explizit darlegen, die verwendeten Begriffe klären; die Sprache soll präzise, die Argumentation schlüssig, der Gedankengang gut nachvollziehbar sein.

Titelblatt:
Es nennt Universität, Institut, aktuelles Semester, Dozent*in und Seminarthema, Referatsthema und Referent*in (Name, Semesterzahl, Studienfächer, Matrikelnummer, Anschrift).

Inhaltsverzeichnis/Gliederung:
Hierarchisch gestufte, systematisch überzeugend geordnete Gliederungspunkte mit Ordnungs- (z.B. I.a. oder A.1.c) und Seitenzahlen. Alle Überschriften werden im Text an den entsprechenden Stellen wiederholt. Die Überschriften sind zweckmäßig zu formulieren und sollten konzise auf den Inhalt des Kapitels schließen lassen.
Die Arbeit besteht grundsätzlich aus der Einleitung, einem Hauptteil und dem Fazit. Die Einleitung ist das erste Kapitel einer Arbeit, das Fazit das letzte. Verzeichnisse sind nicht mit Ordnungszahlen zu versehen. Der Hauptteil ist zweckmäßig zu benennen und besteht in der Regel aus mehreren gleichrangigen Kapiteln (Nicht: 1. Einleitung, 2. Hauptteil, 3. Fazit)

Layout/Umfang
Text: Schriftgröße 12 pt., 1,5-zeilig, gängige Schriftart (z.B. Times New Roman oder Arial)
Fußnoten: Schriftgröße 10 pt., 1-zeilig.
Überschriften: Erkennbar abweichend vom Text (z.B. andere Größe/Farbe, unterstrichen, kursiv, fett etc.). Es empfiehlt sich, für jede Gliederungsebene ein eigenes Überschriftenformat zu wählen.
Umfang: 20 S. Text zzgl. Verzeichnis, d.h. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis.
Nutzen Sie Absätze, um Gedanken zu strukturieren. Vergeuden Sie keinen Platz durch zu großzügiges Layout (z.B. halbleere Seiten, Kapitelbeginn auf nächster Seite, übergroße Überschriften).

Einleitung
Die Einleitung informiert die Leser*innen über den Forschungsstand, die daraus abgeleitete historische Problemstellung, die eigene Fragestellung und das Erkenntnisziel, die ausgewählten Quellen bzw. Literatur, die Themeneingrenzung und das geplante Vorgehen (s. Beispieleinleitungen).
Zentrale Begriffe und Analysekriterien sollten in der Einleitung definiert werden.

Text (Formalia)
Historische Sachverhalte werden im Imperfekt (nicht im Perfekt oder Präsens) dargestellt. Die Meinung anderer wird in indirekter Rede referiert.
Die Fundstellen von Sachinformationen (soweit diese nicht allgemein bekannt sind) und von Zitaten sind in den Anmerkungen nachzuweisen, so dass sie nachprüfbar sind und sich gewichten lässt, was man seiner Vorlage verdankt und was eigene Leistung ist. Die Darstellung soll nicht aus zweiter Hand schöpfen, sondern die gedruckten Quellen und primäre Literatur auswerten (z.B. das Reichsgesetzblatt selbst, nicht nach einem Handbuch). Die Darstellung soll nicht Ausführungen anderer Autoren kompilieren, sondern auswählen, gewichten und die Sachverhalte mit eigenen Worten wiedergeben. Lange Zitate und Paraphrasen sind zu vermeiden. Zitate stehen in Anführungszeichen: „...“ Zitatveränderungen müssen gekennzeichnet werden, Auslassungen durch [...].
Regieanweisungen – etwa: „Nachdem ich [...] untersucht habe, wende ich mich nun [...] zu“ – soll man vermeiden. Am Schluss der Hausarbeit steht ein Fazit.

Anmerkungen/Fußnoten
Anmerkungen stehen am Fuß einer Textseite, sind fortlaufend nummeriert und einzeilig. Sie belegen Informationen, Zitate, weisen auf weiterführende Aspekte hin und dienen ggf. der Auseinandersetzung mit der Literatur. Sie sollten zweckmäßig gesetzt werden. Weder muss nach jedem Satz eine Fußnote eingefügt werden, noch ist es zweckdienlich, seitenweise keinen Beleg anzuführen. Zur Orientierung (aber keinesfalls als zwingende Vorgabe!) erscheinen etwa fünf Anmerkungen pro Seite als zweckmäßig.
Fußnoten beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Die im Literaturverzeichnis bibliographisch vollständig aufgeführte Literatur wird in den Anmerkungen nur mit Kurztiteln (Nachname Verfasser*in, Titelstichwort, Seitenangabe) aufgeführt, z.B.: Teuteberg: Betrachtungen, S. 15 f. Dieses Musters ist nicht zwingend, doch muss die einmal gewählte Form beibehalten werden. Bei einer Wiederholung: Ebd., S. 18. Mehrere Fußnoten hintereinander mit „Ebd.“ sollten aber vermieden werden.

Literaturverzeichnis:
Es führt ausschließlich die in den Anmerkungen genannten (gedruckten) Quellen und Literaturtitel bibliographisch vollständig in einem gemeinsamen Verzeichnis auf. Alternativ können bei größeren Arbeiten auch mehrere thematisch oder zeitlich getrennte Verzeichnisse angelegt werden; für Hausarbeiten empfiehlt sich dies nicht.

Die Literatur wird alphabetisch in der Reihenfolge der Nachnamen der Verfasser*innen und Herausgeber*innen geordnet. Vornamen werden ausgeschrieben. Es wird jeweils die neueste Auflage herangezogen, soweit nicht sachliche Gründe etwas anderes verlangen. Die Literatur wird nach der kleinsten bibliographischen Einheit, dem namentlich gezeichneten Beitrag, aufgeführt (z.B. der konkrete Aufsatz im Sammelband, nicht nur der Sammelband). Auch der Untertitel wird genannt. Der Reihentitel wird in Klammern angefügt: Teuteberg, Hans J.: Betrachtungen zu einer Geschichte des Wohnens. In: Ders. (Hg.): Homo Habitans. Zur Sozialgeschichte des ländlichen und städtischen Wohnens in der Neuzeit (Studien zur Geschichte des Alltags 4). Münster 1985, S. 1-23.

Abweichende bibliographische Muster sind möglich, jedoch ist Einheitlichkeit zwingend.

Zur groben Orientierung: Für eine gute bis sehr gute Hausarbeit (Master) sollten mindestens zwanzig einschlägige Literaturtitel, davon ein Teil aus Fachzeitschriften, ausgewertet werden und im Literaturverzeichnis aufgeführt werden.

Redaktion:
Es empfiehlt sich, das Referat zum Abschluss noch einmal durchzusehen – insbesondere auf Stil, formale Einheitlichkeit, Satzbau, Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung und Silbentrennung.

Abgabe: Form, Frist und Verlängerung
Die Arbeit ist im Original (gedruckt) und als PDF per E-Mail einzureichen. Zur Fristwahrung reicht die Abgabe per E-Mail.
Einreichungsschluss der Arbeiten sind grundsätzlich der 31.03. (für das Wintersemester) bzw. der 30.09. (für das Sommersemester). Etwaige Abweichungen werden vorab, spätestens in der ersten Sitzung, kommuniziert. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit, Unfall, Betreuungspflichten) wird die Frist auf formlosen Antrag (E-Mail) verlängert, längstens um den Zeitraum der nachgewiesenen Verhinderung.

2. Beurteilungskriterien und ihre Spezifikation
Kriterium Erkenntnisinteresse bzw. Fragestellung
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise:
Erwartet wird, dass in der Auseinandersetzung mit einschlägiger Forschungsliteratur eine wissenschaftliche Fragestellung entwickelt wird, z.B.: Zu welchem Forschungsproblem nimmt die Arbeit Stellung, welche Kontroversen, offenen empirischen Sachverhalte oder methodischen Überlegungen ermöglichen aus welchen Gründen eine neue Sichtweise bzw. sind es wert, analysiert zu werden? Welche Argumentationsstrategie ist dafür erforderlich, welche systematischen Fragen/Eingrenzungen ergeben sich aus der Fragestellung? Unter welchen Gesichtspunkten wird ein Thema behandelt? Wird eine Theorie anhand historischer Entwicklungen überprüft?

Hinweise/häufige Fehler:
- „Interesse“ oder etwas „interessant zu finden“ sind keine hinreichende Begründungen, ebenso wenig bzw. nur in Ausnahmefällen aktuelle politische und gesellschaftliche Debatten.
- Eine bloße Präsentation der Forschungsfrage(n) ohne vorherige sachliche Hinführungist zu vermeiden.

Kriterium Forschungsstand:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise: Der Forschungsstand ist essentieller Bestandteil der Einleitung. Er gibt Auskunft darüber, ob, wann und wie umfangreich der Untersuchungsgegenstand bereits in der Literatur behandelt wurde. Den Leser*innen muss klar werden, wie der Wissenstand zum Thema ist: Wie wurden Sachverhalte/Entwicklungen bislang bewertet, erklärt, gedeutet?

Ferner: Welche bisherigen Erkenntnisse sind von besonderer Bedeutung, welche ggf. umstrittenen. Gibt es aktuelle Publikationen/Zeitschriftenaufsätze oder lediglich Veröffentlichungen älteren Datums? Wurde das Thema in angrenzenden Fachbereichen behandelt? Wenn ja, wie ist der Nutzen für Historiker*innen? Wurde das Thema in anderen Zusammenhängen oder exemplarisch (regional/thematisch) behandelt? Gibt es Forschungskontroversen?

Hinweise/häufige Fehler:
- Recherchieren Sie gründlich und versuchen Sie, die einschlägige Literatur zu identifizieren. Geben Sie sich nicht damit zufrieden, irgendetwas zum Thema zu finden!
- Zählen Sie nicht nur Literatur hintereinander auf, sondern werten und gewichten Sie. Es geht nicht darum darzulegen, was es alles gibt, sondern Schwerpunkte und Sichtweisen konzise und abstrakt zu verdeutlichen.
- Der Nutzen für die eigene Arbeit ist kein Kriterium relevanter Forschung.
- Verzichten Sie möglichst auf bibliographische Angaben im Fließtext und nennen nur Autor*innen. Für weiterführende (bibliographische) Angaben nutzen Sie Fußnoten.

Kriterium Vorgehensweise/ Gliederung:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise: Erwartet wird die Darlegung des Aufbaus bzw. der Struktur der Arbeit. Sie sollte klar, verständlich, sinnvoll, themenrelevant sowie systematisch und methodisch überzeugend sein.
Bei einer chronologischen Vorgehensweise sind v.a. die Zäsuren zu erläutern. Wird das Thema nur in Auswahl behandelt, so ist diese nachvollziehbar zu begründen.

Hinweise/häufige Fehler:
- Verzichten Sie auf Kapitel wie „Rahmenbedingungen“ oder „historischer Kontext“.Idealerweise wird dies schon durch die Fragestellung deutlich.
- Der „Hauptteil“ sollte niemals nur „Hauptteil“ überschrieben werden. Auch bestehter in der Regel aus mehreren Kapiteln erster Ordnung.
-Wenn sie Unterkapitel (ab zweiter Ordnung) verwenden, achten Sie darauf, mindestens zwei aufzuführen (Richtig: I./II., II.1., II.2., II.3. etc./III; falsch: I./II., II.1./III.)

Kriterium Inhaltliche Umsetzung:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise: Erwartet wird, dass die Darlegung/Interpretation der Sachverhalte im Sinne der Fragestellung klar, logisch, systematisch überzeugend sowie präzise ist und sinnvoll in den Kontext bzw. übergeordnete Sachzusammenhänge eingefügt wird.

Trennen Sie nachvollziehbar zwischen Darstellungsebene (Beschreibung) und Analyseebene (Deutung).

Überlegen Sie, welche Informationen Leser*innen benötigen, um das von Ihnen Gemeinte verstehen zu können. Zeigen Sie v.a. Kausal- und Wirkungszusammenhänge auf.

Hinweise/häufige Fehler:
- Schwammige bzw. pauschale Aussagen sollten vermieden werden. Die sprachlichenund sachlichen Bezüge innerhalb der Aussagen müssen deutlich werden.
- Positionen von anderen Autoren sollten nicht einfach übernommen, sondern müssengewichtet und auf ihre Relevanz geprüft werden. Gleiches gilt für Quellen.
- Additives Vorgehen, d.h. die Aneinanderreihung von Fakten oder Ausführungen Dritter, ist zwingend zu vermeiden.
- Plagiate sind unzulässig.

Kriterium Verständnis:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise:
Erwartet wird, dass das Thema sachlich korrekt sowie – je nach Leistungsstand (Bachelor-/ Masterstudium) – kompetent bearbeitet wird.
Die Wiedergabe von nicht überprüften oder nicht verstandenen Aussagen oder Fachbegriffen ist zu vermeiden.

Kriterium Vollständigkeit:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise:
Erwartet wird, dass das Thema vollständig bearbeitet wird. Wurde eine Eingrenzung vorgenommen und begründet, bemisst sich die Vollständigkeit an den selbst gemachten Vorgaben.

Die Arbeit muss stimmig und angemessen gewichtet sein. Kein Teil sollte ohne nachvollziehbare Begründung auf Kosten anderer ausgedehnt werden.

Kriterium Sprache/Orthographie:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise:
Historische Arbeiten sollten sachlich, verständlich und nachvollziehbar sowie im Imperfekt geschrieben sein. Umständlicher Satzbau, Aneinanderreihung von Fremdwörtern etc. sind ebenso zu vermeiden wie Jargon oder Umgangssprache.

Kriterium Stringenz/ Argumentation:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise: Erwartet wird, dass die Arbeit sich an den eigenen Vorgaben aus der Fragestellung orientiert und dabei dicht am Thema/Erkenntnisinteresse bleibt.

Informationen, die nicht zum eigentlichen Thema gehören, sind zu vermeiden, seien sie auch noch so interessant für den Verfasser/die Verfasserin. Im Schlussteil sind die Erkenntnisse der Arbeit zusammenzufassen und die Fragestellung final zu beantworten, aber keine neuen Sachinformationen aufzuführen.

Hinweise/häufige Fehler:
- Nutzen Sie Absätze, um Ihren Gedankengang zu strukturieren. Kapitel, die nur auseinem Absatz bestehen, zeugen nicht von gedanklicher Klarheit.
- Verzichten Sie im Fazit auf die Wiedergabe von bereits Gesagtem, d.h. verzichten sievor allem auf ausführliche Zusammenfassungen. Wichtiger ist es, die Erträge bzw.die Erkenntnisse klar zu benennen.Formalia

Kriterium Formalia:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise: Die ausgegebenen Regularien bzw. andere Konventionen sind einheitlich anzuwenden. Signifikante Abweichungen von den Vorgaben führen zur Abwertung.

Bei den Seitenvorgaben gilt allgemein eine Toleranz von zehn Prozent (mehr oder weniger)

Alle in den Fußnoten benutzten Titel sowie das Quellenmaterial sind im Quellen- und Literaturverzeichnis aufzuführen, aber auch nur diese.

Kriterium Literatur:
Erwartete bzw. zu bewertende inhaltliche Aspekte/weitere Hinweise: Erwartet wird, dass die wichtigste, einschlägige und aktuelle Literatur (Zeitschriftenaufsätze!) zum Thema im Literaturverzeichnis enthalten ist. Bei einer ordentlichen Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand, ergibt sich dies in der Regel automatisch.

Beurteilung und Note spiegeln die erbrachte Leistung in Bezug auf die oben aufgeführten Kriterien wider.

3. Allgemeine Bewertungsmaßstäbe für schriftliche und mündliche Leistungen
1,0 bis 1,3 = sehr gut (eine hervorragende Leistung)
Sehr gute Leistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Studierenden (originelle) Fragestellungen präzise und umfassend herleiten und beantworten, sicheres Wissen aufweisen und dieses transferieren können, historische Sachverhalte eigenständig kritisch reflektieren und wissenschaftlich anspruchsvoll argumentieren.

1,7 bis 2,3 = gut (eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung)
Gute Leistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Studierenden Fragestellungen präzise herleiten und beantworten, solides Wissen aufweisen, historische Sachverhalte kritisch reflektieren und wissenschaftlich argumentieren.

2,7 bis 3,3 = befriedigend (eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht)
Befriedigende Leistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Studierenden Fragestellungen entwickeln und beantworten, solides Wissen aufweisen, historische Sachverhalte reflektieren und das Bemühen um wissenschaftliche Argumentation erkennen lassen.

3,7 bis 4,0 = ausreichend (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den Anforderungen noch entspricht)
Ausreichende Leistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Studierenden Fragestellungen im Großen und Ganzen beantworten, Basiswissen aufweisen, historische Sachverhalte darstellen können und Fachausdrücke kennen.

5,0 = nicht ausreichend, und damit nicht bestanden (eine Leistung mit erheblichen Mängeln, die den Anforderungen nicht entspricht)
Nicht ausreichende Leistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeiten unvollständig und/oder ausweichend geschrieben sind, lückenhaftes Wissen aufweisen, historische Sachverhalte nicht erfassen und unwissenschaftlich argumentieren.

Handreichung Hausarbeiten Unternehmensgeschichte

Leitfäden für Abschlussarbeiten

Leitfaden für die Betreuung von Abschlussarbeiten in der Abt. Unternehmensgeschichte (Bachelorarbeit)
B.A. „Geschichte. Zeit - Raum - Mensch – Bachelor of Arts“ (12 ECTS)
B.A. „Geschichte – Bachelor of Arts – Lehramt" (6 ECTS)

Betreuungsvoraussetzungen:
Grundsätzlich können alle Bachelor-Studierenden ihre Bachelorarbeit in der Abt. Unternehmensgeschichte schreiben, sofern sie die formalen Voraussetzungen der Prüfungsordnung erfüllen.

  • Prüfungsordnungen: https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/pruefungsordnung/bachelor-of-arts/

  • Mindestens eine Lehrveranstaltung sollte bei dem/der ausgewählten Betreuer*in belegt worden sein.

  • Das Thema sollte aus dem Gebiet der Forschungs- und Lehr-schwerpunkte der Abt. Unternehmensgeschichte stammen, v.a. aus den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Sozialgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert. In Zweifelsfällen erfolgt eine individuelle Abstimmung.

  • Bei Bachelorarbeiten ist die Nutzung von gedruckten Quellen und/oder Archiv-quellen möglich und grundsätzlich erwünscht. Arbeiten zu konkreten Forschungsproblemen auf Basis von Literatur-auswertungen sind ebenfalls möglich.

Prozedere:
Anfrage des/der Studierenden per E-Mail unter Angabe von Matrikelnummer und inhaltlichen Vorstellungen/Wünschen.

  • Kurzexposé zum gewählten Thema (Umfang 2–3 Seiten) mit folgendem Inhalt:
    1. Vorstellung des Themas
    2. Forschungsstand (und Quellenlage)
    3. Fragestellung (Skizze)
    4. Geplante Vorgehensweise/Gliederung
    5. Auswahlbibliographie.

  • Auftaktgespräch mit dem/der Betreuer*in auf Basis des Exposés zur Abklärung der Details (Dauer ca. eine Stunde).

  • Präsentation im gemeinsamen Kolloquium der Unternehmensge-schichte und der Wirkungsgeschichte der Technik. 

  • Weitere Betreuung nach Bedarf der Studierenden.

  • Umfang der Bachelor-Arbeit (B.A. Zeit–Raum–Mensch, 12 ECTS): 35 bis 40 Seiten Text bzw. 87.500–100.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zzgl. Deckblatt, Erklärung und Verzeichnisse.

  • Umfang der Bachelor-Arbeit (B.A. Geschichte Lehramt, 6 ECTS): 25–30 Seiten Text bzw. 62.500–75.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zzgl. Deckblatt, Erklärung und Verzeichnisse.

  • Allgemeine Informationen zu schriftlichen Ausarbeitungen: https://www.hi.uni-stuttgart.de/ug/downloads/220523_Handreichung_Hausarbeiten_Abt_Unternehmensgeschichte.pdf

Abgabe:

  • Die Abgabe von einem digitalen Exemplar (PDF) und drei gebundenen Exemplaren (Klebebindung) ist vorgeschrieben. Das digitale Exemplar schicken Sie bitte an unternehmensgeschichte@hi.uni-stuttgart.de  
    Der Eingang der Datei gilt dann als Abgabedatum der Arbeit.

  • Allen Exemplaren ist eine formlose Erklärung lose beizulegen, dass die digitale und die gebundenen Ausgaben übereinstimmen.

  • Jedem Exemplar der Abschlussarbeit (BA, MA, wiss. Arbeit) muss eine vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene formlose "Versicherung an Eides Statt" (BA, MA) bzw. für wissenschaftliche Arbeiten (Lehramt) das entsprechende Formular des Landeslehrerprüfungsamtes Stuttgart beigefügt werden, außerdem die aktuelle Antiplagiatserklärung.

 

Download Leitfaden Bachelor Unternehmensgeschichte

Leitfaden für die Betreuung von Masterarbeiten
M.A. „Quellen und Deutung“ (24 ECTS)
M.Ed. „Geschichte“ (Lehramt) (15 ECTS)
Kombinationsstudiengänge (z.B. M.A. Wissenskulturen) oder Ko-operationsbetreuung auf Anfrage

Betreuungsvoraussetzungen:

  • Bei Master-Arbeiten wird eine Auswertung von Quellen (gedruckte Quellen und/oder Archivquellen) erwartet. Ausnahmen bedürfen einer Absprache mit dem/der Betreuer*in.

Prozedere:

  • Anfrage der/des Studierenden per E-Mail unter Angabe von Matrikelnummer und inhaltlichen Vorstellungen/Wünschen.

  • Kurzexposé zum gewählten Thema (Umfang 2–3 Seiten) mit folgendem Inhalt:
    1. Vorstellung des Themas
    2. Forschungsstand (und Quellenlage)
    3. Fragestellung (Skizze)
    4. Geplante Vorgehensweise/Gliederung
    5. Auswahlbibliographie

  • Auftaktgespräch mit dem/der Betreuer*in auf Basis des Exposés zur Abklärung der Details.

  • Präsentation im gemeinsamen Kolloquium der Unternehmensge-schichte und der Wirkungsgeschichte der Technik.

  • weitere Betreuung auf Wunsch des/der Studierenden je nach Bedarf

  • Umfang der Masterarbeit (M.A. Quellen und Deutungen, 24 ECTS): 80 bis 100 Seiten Text bzw. 200.000–250.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zzgl. Deckblatt, Erklärung und Verzeichnisse.

  • Umfang der Masterarbeit (M. Ed. Geschichte, 15 ECTS): 50 bis 60 Seiten Text bzw. 125.000–150.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zzgl. Deckblatt, Erklärung und Verzeichnisse.

  • Der Umfang der Masterarbeit in anderen Studiengängen orientiert sich grundsätzlich am Umfang der Arbeit im M.A. Quellen und Deutungen.

  • Allgemeine Informationen zu schriftlichen Ausarbeitungen: https://www.hi.uni-stuttgart.de/ug/downloads/220523_Handreichung_Hausarbeiten_Abt_Unternehmensgeschichte.pdf

Abgabe:

  • Die Abgabe von einem digitalen Exemplar (PDF) und drei gebundenen Exemplaren (Klebebindung) ist vorgeschrieben. Das digitale Exemplar schicken Sie bitte an unternehmensgeschichte@hi.uni-stuttgart.de  
    Der Eingang der Datei gilt dann als Abgabedatum der Arbeit.

  • Allen Exemplaren ist eine formlose Erklärung lose beizulegen, dass die digitale und die gebundenen Ausgaben übereinstimmen.

  • Jedem Exemplar der Abschlussarbeit (BA, MA, wiss. Arbeit) muss eine vollständig ausgefüllte und eigenhändig unter-schriebene formlose "Versicherung an Eides Statt" (BA, MA) bzw. für wissenschaftliche Arbeiten (Lehramt) das entspre-chende Formular des Landeslehrerprüfungsamtes Stuttgart beigefügt werden, außerdem die aktuelle Antiplagiatserklärung.

Download Leitfaden Masterarbeit Unternehmensgeschichte

Leitfaden für die Betreuung von Promotionen

Betreuungsvoraussetzungen:

• Jede*r Absolvent*in eines mit Master, Magister oder vergleichbar abgeschlossenen geschichtswissenschaftlichen oder anderen geistes-, rechts-, sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums kann grundsätzlich eine Promotion zum Dr. phil. im Fach Unterneh-mensgeschichte anstreben, sofern die dafür in der jeweils gültigen Promotionsordnung der Universität Stuttgart festgelegten Voraus-setzungen erfüllt sind. (https://www.f09.uni-stuttgart.de/dokumente/Promotionsordnung-2019.pdf)

• Bei fachfremden Bewerber*innen, die nicht über einen geschichts-wissenschaftlichen Abschluss verfügen, kann eine Anerkennungsprüfung nach §4 (1) bzw. § 3 (3) der Promotionsordnung zur Voraussetzung gemacht werden.

• Die Finanzierung des Promotionsvorhaben ist für mindestens drei Jahre gesichert oder es wird Einvernehmen über die Beantragung eines Drittmittelprojekts erzielt.

• Das Dissertationsvorhaben muss ins Forschungsprofil der Abt. Un-ternehmensgeschichte passen, d.h. zu einem unternehmens- bzw. wirtschaftshistorischen oder einem angrenzenden Thema verfasst werden.

• Das Vorhaben muss einen innovativen Forschungsbeitrag erwarten lassen.

Prozedere:

• Allgemeine Informationen und Formalia: https://www.uni-stuttgart.de/forschung/nachwuchs/promotion/

Promotionsvereinbarung zwischen Doktorand*in und Betreuer* sowieRegistrierung an der Uni Stuttgart

Immatrikulation mit dem Annahmebescheid des Promotionsausschusses der Fakultät 9.

• Zwei aktiv anzustrebende Gesprächstermine mit dem/der Betreuer*in pro Jahr und/oder Teilnahme am gemeinsamen Kolloquium der Unternehmensgeschichte und der Wirkungsgeschichte der Technik.

• Zwei Präsentationen des Dissertationsvorhaben – sinnvollerweise im ersten und letzten Jahr – im gemeinsamen Kolloquium der Unternehmensgeschichte und der Wirkungsgeschichte der Technik (oder ggf. im Rahmen lehrstuhlinterner Veranstaltungen).

Download Leitfaden Promotion Unternehmensgeschichte

Zum Seitenanfang