Fakultätsbeauftragter der Universität Stuttgart mit der Berechtigung, Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG im Fach Geschichte auszustellen, ist seit 01.05.2018 Herr Dr. Carsten Kretschmann.
Wenn Sie für die BAföG-Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG eine Beurteilung brauchen, dann vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit Herrn Dr. Kretschmann.
Laden Sie außerdem bitte das notwendige Formular „Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“ von der Homepage des BAföG-Amtes herunter. Bitte füllen Sie dieses Formular anhand Ihrer Studienunterlagen vollständig aus und bringen Sie es zusammen mit allen notwendigen Nachweisen (Auszug Ihrer LSF-Notenübersicht mit Leistungspunkten des Prüfungsamtes bzw. Scheine, gültiger Studentenausweis, Nachweise über Ihre Prüfungsleistungen, falls vorhanden Bachelorzeugnis) zur Beurteilung durch den BAföG-Fakultätsbeauftragten mit.