Prüfungsausschuss
Bevor Sie sich – in schriftlicher Form oder persönlich – an den Prüfungsausschuss Geschichte wenden, ist es notwendig, den für Sie zuständigen Studiengangsmanager (Prof. Gehrke) aufzusuchen. Bitte nehmen Sie Ihre vollständigen Unterlagen mit, wenn Sie seine Sprechstunde aufsuchen. Er wird Ihnen darlegen, ob und ggfs. in welcher Form Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss Geschichte zu stellen haben.
Des Weiteren bitten wir folgende Punkte zu beachten:
Über Prüfungsangelegenheiten werden aus Gründen des Datenschutzes keinerlei Auskünfte am Telefon erteilt. Das gleiche gilt bei Anfragen von einer privaten Email-Anschrift. Bitte verwenden Sie ausschließlich diejenige Anschrift, die Ihnen von der Universität Stuttgart zur Verfügung gestellt wird.
Anträge an den Prüfungsausschuss Geschichte sind grundsätzlich in schriftlicher Form zu stellen. Um bearbeitet werden zu können, müssen die Anträge vollständige Angaben zum Studium (Studienfächer, Studiengang, Semester etc.) und zum Studienverlauf (aktuelle Übersicht über absolvierte Prüfungen etc.) enthalten sowie unterschrieben sein – eine Übersendung per Email ist daher nicht ausreichend. Dass ein Anschreiben überdies der Angabe des eigenen Absenders sowie eines Datums bedarf, sollte selbstverständlich sein. Sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, ist die Angabe einer Frist zwingend erforderlich.
Bloße Rücktrittsgesuche etc. können im Sekretariat Geschichte der Frühen Neuzeit abgegeben werden, ein persönliches Erscheinen in der Sprechstunde ist nicht notwendig.
Allgemeines zur Prüfungsorganisation (Prüfungsanmeldung, Prüfungsrücktritt, Prüfungsordnungen, Krankmeldungen) finden Sie unter: https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation
Zahlreiche Formulare finden Sie direkt in C@MPUS. In manchen Fällen wie z.B. bei Studiengängen mit einer Prüfungsordnungsversion vor 2008 oder Rücktrittsfomularen benötigen Sie spezielle Formulare.
Diese finden Sie hier: