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Antiplagiatserklärung, Leitfaden für Prüfungseinsichten, BAföG, weitere Downloads ...

Leistungsbescheinigungen nach §48 BAföG

Grundsätzlich müssen Studierende, die nach dem 4. Fachsemester weiterhin gefördert werden möchten, ihre Leistungen nach § 48 BAföG beurteilen lassen.

Diese Leistungsbescheinigungen werden am Historischen Institut ausgestellt

für Studierende des Fachs Geschichte

von Herrn Dr. Carsten Kretschmann, Abt. Neuere Geschichte
(mit der Bitte um vorherige Anmeldung per )

für GNT-Studierende

von Herrn Prof. Dr. Reinhold Bauer, WGT.

Formular

Das notwendige Formular „Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“ können Sie beim Studierendenwerk herunterladen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die Prüfung jedes einzelnen Falles und - im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen - bis zur Unterschrift unter das Formular eine Vorlaufzeit einkalkuliert werden muss.

Fachstudienberatung

Dieses Bild zeigtRoland Gehrke

Roland Gehrke

apl. Prof. Dr.

Studiengangsmanager Geschichte

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Beate Ceranski

apl. Prof. Dr.

Akademische Oberrätin, Studiengangsmanagement und Fachstudienberatung GNT

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