Anti-Plagiatserklärung
Das Formular Wissenschaftliches Fehlverhalten bei Hausarbeiten zum Herunterladen
Leistungsbescheinigungen nach §48 BAföG
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Grundsätzlich müssen Studierende, die nach dem 4. Fachsemester weiterhin gefördert werden möchten, ihre Leistungen nach § 48 BAföG beurteilen lassen.
Diese Leistungsbescheinigungen werden am Historischen Institut ausgestellt
- für Studierende des Fachs Geschichte
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von Herrn Dr. Carsten Kretschmann, Abt. Neuere Geschichte
(mit der Bitte um vorherige Anmeldung per E-Mail) - für GNT-Studierende
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von Herrn Prof. Dr. Reinhold Bauer, WGT.
- Formular
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Das notwendige Formular „Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“ (Formblatt 5) können Sie beim Studierendenwerk herunterladen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die Prüfung jedes einzelnen Falles und - im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen - bis zur Unterschrift unter das Formular eine Vorlaufzeit einkalkuliert werden muss.
Fachstudienberatung

Roland Gehrke
apl. Prof. Dr.Studiengangsmanager Geschichte
Beate Ceranski
PD Dr.Akademische Oberrätin, Studiengangsmanagement und Fachstudienberatung GNT